Muss ich meine Spinnen, etc. versichern? - Ich hatte das Vergnügen!

Meine erste Vogelspinne (Aphonopelma seemanni) habe ich mir 1998 zugelegt, danach folgte eine Avicularia metallica und eine Avicularia huriana. Ende 1999 erfuhr ich, dass diese Tiere in unserer Gemeinde meldepflichtig sind. Um dem Gesetz Rechnung zu tragen, begab ich mich in unsere Gemeindeverwaltung und wollte meine drei Tiere anmelden. Die Angestellten dort waren mit der Situation anscheinend überfordert und verwiesen mich an den Amtstierarzt.
arachne
Nach einer telefonischen Terminabsprache besuchte mich der Tierarzt, begutachtete die Tiere und kontrollierte die Haltung. Von Vogelspinnen hatte er wirklich nicht viel Ahnung - aber er hat mir nach seiner Visite die Haltung der Tiere genehmigt (was mich damals 180,- DM gekostet hat).
Ich musste nochmals zur Gemeindeverwaltung, und neben weiteren Auflagen wurde angeordnet, das Gefährdungsrisko, das von den Vogelspinnen ausgeht, mit einer Haftpflichtversicherung abzudecken (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 LStVG). Ich war nun aber damals bei einem Versicherer, der mir auf dieses Risiko keine Deckung geben wollte.
Was nun? Da ich selbst unabhängiger Versicherungsfachmann bin, habe ich alle Hebel in Bewegung gesetzt, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein bzw. um überhaupt die Genehmigung für die Haltung zu bekommen.
Nach langem Recherchieren habe ich erkannt, dass es keine explizite Versicherung für "gefährliche" Spinnen gibt. Jedoch habe ich nach endlosen Telefonaten einen Versicherer gefunden, der das Risiko abgedeckt hat. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine spinnenspezifische Versicherung, sondern um etwas, das eigentlich jeder haben sollte: eine Privathaftpflichtversicherung. Im Angebot dieses Versicherers ist das Sonderkonzept "Exoten" beitragsfrei eingeschlossen.
Warum ist eine Privathaftpflichtversicherung so wichtig? Sie haben es sicher schon einmal erlebt: Sie waren in einer bestimmten Situation unachtsam und haben Sachen, die einem anderen gehörten, beschädigt oder gar zerstört. Das Gesetz verpflichtet Sie, einen Schaden, den Sie Dritten zufügen, zu ersetzen. Manchmal kann das ganz schön teuer werden - im schlimmsten Fall können Sie Ihr gesamtes Vermögen verlieren.
Wie wichtig eine solche Versicherung für einen Spinnenhalter ist, wird vielleicht aus folgendem Szenario deutlich:
Angenommen, Ihre Spinne entwischt beim Reinigen des Terrariums und beißt tatsächlich einen Dritten. Das Bissopfer muss ärztlich versorgt werden, eventuell sogar stationär im Krankenhaus. Es kommen unter Umständen Schmerzensgeldforderungen oder im Extremfall lebenslange Rentenzahlungen auf Sie zu. Die Folgen sollten jedem klar sein - dafür haften SIE!
Wenn Sie bei Schäden, die durch Ihre Schlangen, Skorpione, Spinnen etc. entstehen könnten, auf der sicheren Seite sein wollen, kann ich Ihnen eine Menge Arbeit ersparen, da ich ein speziell darauf zugeschnittenes Konzept entwickelt habe. Wenn ich Ihr Interesse an dieser erweiterten Haftpflichtversicherung geweckt habe, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte treten Sie mit mir in Kontakt.
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